Wissenswertes über Spanien - Ein kurzer Blick in die Geschichte
Die schriftlich belegte Geschichte Spaniens reicht bis in die vorrömische Zeit zurück. Im ersten Jahrtausend unserer Zeitrechnung brachte es zwei römische Kaiser hervor und wurde später von den aus Nordafrika kommenden Mauren besetzt und kolonisiert.
In der ersten Hälfte des zweiten Jahrtausends unserer Zeitrechnung erlebte Spanien eine Blütezeit als Zentrum islamischer, jüdischer und christlicher Gelehrsamkeit. Nach der Vertreibung der Juden und Araber 1492 wurde Spanien durch die Eroberung der Neuen Welt Amerika und die Reichtümer, die es sich dort aneignete, zur ersten Weltmacht.
In neuerer Zeit brachte die Entwicklung moderner Schienen- und Luftverkehrsmittel in den 1960er Jahren den Boom der Tourismusbranche, die heute einen bedeutenden Teil des Volkseinkommens ausmacht.
Spanien heute:
Spanien ist heute nach wie vor eine atemberaubende Mischung der Kulturen und Volksstämme, die ein Erbe seiner abwechslungsreichen Geschichte sind. Dies spiegelt sich auch in seiner reichen Sprache, in der lateinische und arabische Elemente zusammenfließen, seiner Architektur, Kochkunst und Folklore wider.
Sein Klima, das je nach Region wechselt, zeichnet sich für die meisten von uns durch scheinbar ungetrübten Sonnenschein an der Mittelmeerküste und seines südlichen Hinterlandes aus.
Noch nie war es so einfach
in Spanien zu leben.
Die Spanier, deren Wesensart ebenfalls von Region zu Region wechselt, sind durchweg höflich, gastfreundlich, warmherzig und stolz. Die meisten von ihnen gehören der römisch-katholischen Kirche an.
Im heutigen hoch entwickelten modernen Spanien vergisst man gerne, dass das Land erst seit 1975 wieder eine Demokratie ist. Damals wurde es zu einer konstitutionellen Monarchie nach britischem Vorbild.
Spanien wurde 1986 in die EU aufgenommen. Seit dieser Zeit hat sich eine soziale und wirtschaftliche Infrastruktur entwickelt, die es zu einem der fortschrittlichsten modernen Industrieländer, reich an technologischen Neuerungen und kreativen Strömungen, werden ließ.
Ob zum Arbeiten, Ausruhen oder einfach zum Vergnügen, heute in Spanien zu leben, ist eine reiche und lohnenswerte Erfahrung und oh ja, die Sonne scheint dabei!
Die spanische Sprache:
Obgleich Englisch und nicht selten auch Deutsch vielerorts verstanden und in populären Touristen- und Wohngebieten gesprochen werden, werden Sie feststellen, dass die Spanier es sehr schätzen, wenn jemand sich wirklich bemüht, in ihrer Sprache mit ihnen zu sprechen.
Immobilienkauf in Spanien
Angesichts der niedrigen Zinsen in Europa, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, Immobilien in Spanien zu kaufen. Hier gibt es eine sehr große Auswahl von Standards, von Villen bis Reihenhäusern und Wohnanlagen in Neubauerschließungsgebieten. Bevor Sie jedoch eine Immobilie in Spanien kaufen, sollten Sie sich auf unserer Website umsehen, um die angebotenen Gebiete und Immobilien kennenzulernen, und dann einen Besuchstermin mit uns vereinbaren.
Anfangskosten
Neben dem Preis der Immobilie selbst muss der Käufer folgende Steuern zahlen:
Mehrwertsteuer ("impuesto sobre el valor añadido", kurz IVA), deren Satz beim Kauf einer Immobilie 7% des Immobilienwerts beträgt.
Vermögensübertragungssteuer ("impuesto sobre transmisiones patrimoniales", kurz ITP), deren Satz beim Kauf von Wiederverkaufsimmobilien 7% des in der Eigentumsurkunde angegebenen Werts beträgt.
Beurkundungssteuer ("impuesto sobre actos jurídicos documentados", kurz IAJD), deren Satz gegenwärtig 1% des in der Eigentumsurkunde angegebenen Werts beträgt.
Bodenwertzuwachssteuer ("impuesto sobre el incremento de valor de los terrenos de naturaleza urbana", auch "plusvalía" genannt), die auf die Wertsteigerung des Grund und Bodens erhoben wird.
Das Grundbuchamt ("Registro de la Propiedad") erhebt von Ihnen eine Gebühr für die Eintragung der neuen Urkunde auf Ihren Namen. In der Regel sind dies rund € 450. Für Ausfertigungen der öffentlichen Urkunde ("escritura pública") werden außerdem Notarsgebühren fällig. Die Höhe dieser Gebühren ist in einer Gebührenordnung festgelegt und hängt von dem in der Urkunde angegebenen Preis ab. Insgesamt sollten Sie zwischen 10% und 12% des Kaufpreises für Kosten veranschlagen. Beachten Sie aber, dass diese Kosten etwas höher ausfallen können, wenn Sie eine Hypothek aufnehmen.
Jährliche Kosten
Es gibt drei jährlich zu entrichtende Steuern:
Grundsteuer ("impuesto sobre bienes inmuebles", kurz IBI, auch "contribución" genannt) mit kommunalen Steuersätzen. Bei Wiederverkaufsimmobilien ist der Voreigentümer verpflichtet, Ihnen Kopien der Zahlungsnachweise für diese Steuer auszuhändigen.
Vermögenssteuer ("impuesto sobre el patrimonio") mit niedrigem Steuersatz, die jährlich auf der Grundlage des Werts Ihrer Vermögensgegenstände zu zahlen ist.
Einkommensteuer ("impuesto sobre la renta") für Immobilieneigentümer, die nicht in Spanien ansässige Ausländer auf der Grundlage des Steuerwerts der Immobilie bezahlen müssen.
Wenn Sie eine Eigentumswohnung in einer Wohnanlage gekauft haben, werden auch jährliche Gemeinschaftskosten ("gastos de comunidad") fällig, d.h. die Kosten für die Instandhaltung der Gemeinschaftsbereiche und -einrichtungen wie Swimmingpool, Garten usw.
Kaufen in Spanien -
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Rechtliche Fragen
Alle Immobilien in Spanien werden im Grundbuch eingetragen. Darin ist genau vermerkt, wer der Eigentümer der Immobilie ist, die genaue Größe der Immobilie und ob Hypotheken usw. auf ihr lasten. Nur die in der Eigentumsurkunde genannten Personen sind berechtigt, die Immobilie zu verkaufen.
Versicherungen
Eine Feuerversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn eine Hypothek aufgenommen wird. Zum Schutz Ihres Hauses und Hausrats kann eine umfassende Haushaltsversicherung abgeschlossen werden. Sie sollten aber auf jeden Fall sorgfältig das Kleingedruckte lesen, damit Sie genau wissen, was durch die Versicherung abgedeckt ist. Als Sicherheit für die Hypothekenzahlungen im Todesfall kann eine Lebensversicherung abgeschlossen werden.
Steuervorteile für Immobilieneigentümer
Die Einkommensteuer für Immobilieneigentümer ist eine jährliche Steuer auf den Steuerwert der Immobilie und beträgt 0,5% des Katasterwerts (Grundbuchwert).
Die Vermögensteuer gilt für jedes Vermögen in Spanien und beträgt 0,2% des Urkundenwerts eines Hauses. Für Ansässige sind die ersten € 150.000 des Vermögenswerts steuerfrei, bei gemeinsamem Eigentum gilt dies für jeden Partner. Diese beiden Steuern sind jährlich zu zahlen, solange Sie Eigentümer sind.
Nichtansässige haben keinen Anspruch auf den Freibetrag, sondern müssen jedes Jahr 0,7% des Katasterwerts bezahlen.
Sollten Sie die Immobilie verkaufen, wird auf den Gewinn, den Sie erzielen, Kapitalertragsteuer erhoben. Der Steuersatz beträgt 18% sowohl für Ansässige als auch für Nichtansässige, denen die Immobilie mehr als ein Jahr gehört hat. Ein weiterer Vorteil für Ansässige ist, dass Sie, wenn Sie über 65 Jahre alt sind und mindestens drei Jahre als Ansässiger in Ihrem Eigenheim gewohnt haben, vollständig von der Kapitalertragsteuer befreit sind.
Regelungen für Wohnungseigentümergemeinschaften
Wenn Sie eine Eigentumswohnung gekauft haben, werden Sie stimmberechtigtes Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft ("comunidad de propietarios"). Dies gilt nicht, wenn es sich um eine alleinstehende Villa auf eigenem Grundstück handelt, die nicht Teil einer Eigentümergemeinschaft ist.
Eine gute Geldanlage?
Die Einführung des Euro veranlasste viele Europäer, ihr dem Finanzamt nicht gemeldetes Geld in Immobilien in Spanien zu investieren, bevor ihre alten Währungen wertlos wurden. Die Folge war ein starker Anstieg der Immobilienwerte.
Später gingen die deutschen Immobilienkäufe um ca. 75% zurück, was teilweise die schwache Konjunktur in Deutschland widerspiegelte. Die Briten kaufen dagegen weiter, weil ihr Vertrauen vom Höhenflug des Werts ihrer Immobilien zu Hause angetrieben wird.
Sollte Großbritannien einmal der Euro-Zone beitreten, könnte dies dieselbe Wirkung haben wie bei den anderen Ländern, die den Euro eingeführt haben, nämlich steigende Immobilienpreise, da die Briten dann schnell noch mit ihren Pfunden Barkäufe tätigen würden.
Die niedrigeren Lebenshaltungskosten locken ebenso wie hohe Gesundheitsversorgungsstandards und moderne Krankenhaus- und ärztliche Einrichtungen alle an, die sich auf ein festes Altersruhegeld freuen können.
Insgesamt steigen die Immobilienwerte in Spanien in der Regel durchschnittlich um weniger als 5 Prozent pro Jahr oder liegen im Bereich der Inflation (d.h. kein realer Anstieg), wenngleich in vielen angesagten Resorts und Erschließungsgebieten die Preise überdurchschnittlich anziehen, was sich gewöhnlich in deutlich höheren Kaufpreisen niederschlägt.
So erhöhten sich zum Beispiel die Preise in einigen Teilen der Costa del Sol und der Costa Blanca in den letzten paar Jahren um über 25 Prozent.
Einfuhr von persönlichem Besitz
Bürger der Europäischen Union sind von allen Einfuhrzöllen auf Hausrat befreit.
Nicht-EU-Bürgern, die nach Spanien kommen, um hier ihren offiziellen Wohnsitz zu nehmen, räumt die spanische Regierung das einmalige Recht ein, ihren Hausrat und persönlichen Besitz zollfrei einzuführen.
Anmelden oder Touristenstatus behalten?
Ausländer können sich als Touristen bis zu 90 Tage legal in Spanien aufhalten. Jeder, der sich länger als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhält, gilt jedoch als Steuerinländer (d.h. steuerlich gesehen als Ansässiger) und muss eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, sofern nicht die Befreiung von der Aufenthaltsgenehmigungspflicht auf ihn anwendbar ist. Die Anforderungen und Befreiungen für Bürger von EU-Mitgliedstaaten ändern sich ständig, um den Prozess zu vereinfachen.
Steuerliche Auswirkungen
Wenn Sie sich in einem Kalenderjahr länger als 183 Tage in Spanien aufhalten, sind Sie dort dem Gesetz nach auch einkommensteuerpflichtig, und zwar unabhängig davon, ob dort Ihr Wohnsitz angemeldet ist oder nicht. Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Spanien verlegen, wird dort für Ihre Einkünfte in aller Welt Einkommensteuer fällig. Doppelbesteuerung wird jedoch durch internationale Abkommen verhindert.
Testament
Es ist überraschend, wie wenig Menschen ein Testament errichtet haben, um über ihr Vermögen im Todesfall zu verfügen. In Spanien leben viele Ausländer fortgeschrittenen Alters. Es kann zu internationalen Verwicklungen kommen, wenn Sie kein eigenes spanisches Testament errichtet haben. Wir empfehlen Ihnen daher sehr, entsprechende Rechtsberatung einzuholen, wenn Sie Vermögen in Spanien erwerben oder nach Spanien übertragen.
Ihr Masa-Vertreter berät Sie gerne unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Umstände.
Diese zusammenfassenden Hinweise beruhen auf unserem Verständnis des aktuellen Immobilien- und Finanzrechts in Spanien und sind weder erschöpfend noch verbindlich. Im Zweifelsfall sollte fachlicher Rat in Anspruch genommen werden. Wir haften nicht für etwaige Irrtümer oder Auslassungen. Alle individuellen persönlichen und finanziellen Umstände gelten nur für die betreffenden Personen






