Grunderwerbssteuer- ITP (Impuesto de transmisiones patrimoniales)

Diese Steuer wird zur Zahlung fällig, wenn die notarielle Kaufvertragsurkunde (Escritura pública de compraventa) unterzeichnet wird.

Die Zahlung muss innerhalb von 30 Tagen geleistet werden. In den meisten autonomen Regionen Spaniens beträgt sie 7 %. Auf den Kanarischen Inseln beträgt sie 6,5% vom Kaufpreis, der in der notariellen Urkunde genannt wird. Bei Unterverbriefung des Kaufpreises wird der Differenzbetrag zu dem realen Marktwert vom Käufer nachgefordert. Verzugszinsen fallen an.

Gemeindliche Wertzuwachssteuer – Impuesto sobre el Incremento del Valor de los Terrenos Urbanos

Umgangssprachlich wird sie als plusvalía municipal bezeichnet.

Sie ist von Gesetzes wegen vom Verkäufer zu tragen. In Kaufvertragsurkunden wird sie oftmals auf den Käufer abgewälzt. Im letzteren Falle ist ein Rechtsanwalt zu konsultieren. Der Zahlungspflichtige hat den Kauf der Gemeinde mitzuteilen. Diese setzt die Steuer von Amts wegen fest. Die Berechnung der Steuer ist von gemeindlichen Hebesätzen abhängig. Ausserdem ist die Besteuerungshöhe von der Dauer der Eigentümerzeit abhängig.

Grundsteuer: IBI (Impuesto de bienes inmuebles)

Die Grundsteuer wird jährlich von Ihrem Bankkonto abgebucht, wenn Sie nach der ersten Barzahlung einen Dauerauftrag erteilen.